Nachhaltigkeit REDcert / SURE
Nachhaltige Zertifizierung für Biogasanlagen und Biomethanproduzenten
Die AUDIT GmbH unterstützt Biogasanlagenbetreiber und Biomethanproduzenten bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben im Rahmen der RED II-Richtlinie. Unser Fokus liegt auf der Zertifizierung nach den Nachhaltigkeitssystemen REDcert und SURE. Wir bieten umfassende Beratung zur Massenbilanzierung, Treibhausgasbilanzierung sowie zur Einführung eines effektiven Managementsystems, um die Anforderungen an nachhaltige Biomasse zu erfüllen. Lassen Sie sich von unserem erfahrenen Team auf dem Weg zur erfolgreichen Zertifizierung begleiten!
Historische Meilensteine und Chancen
Rückverfolgbarkeit vom Entstehungsort bis zur Konversion
Erfüllung gesetzlicher Vorgaben und Wahrung von Vergütungsansprüchen
Treibhausgasminderungspotenzial gegenüber konventionellen Kraftstoffen
Was sind die Nachhaltigkeitsverordnung und RED II?
Im Rahmen der Renewable Energy Directive II (RED II) Verabschiedung Ende 2018 durch die EU war bereits bekannt, dass Veränderungen auf die Biogasbranche zukommen werden. Dabei ist RED II nichts völlig Neues, es ist vielmehr die Ablösung der bereits seit 2009 bestehenden RED I und erweitert diese Direktive u.a. um die Bereiche Strom und Wärme. RED II macht dabei auf EU-Ebene Vorgaben zu verbindlichen Zielen hinsichtlich des Ausbaus Erneuerbarer Energien in Europa. In diesem Zuge müssen Biogas und Biomethan zukünftig Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllen, um das übergeordnete Ziel der EU zu erreichen, bis 2030 32 % des Energieverbrauchs aus Erneuerbaren Energien zu decken.
Die Vorgaben aus RED II waren bis zum 30.06.2021 in nationales Recht umzusetzen und sollten dann in Form einer novellierten Nachhaltigkeitsverordnung, die bestehende Verordnung ablösen. Diese Frist wurde seitens der deutschen Bundesregierung nicht eingehalten, ein Entwurf wurde erst am 08. August bei der zuständigen EU-Kommission eingereicht. Aufgrund einer dreimonatigen Stillhaltepflicht kann die neue Verordnung daher frühestens am 12. November in Kraft treten.
Wer ist zukünftig von der Nachhaltigkeitsverordnung betroffen?
Grundsätzlich muss zukünftig zwischen Biokraftstoffen (Biomethan) und Biobrennstoffen (Biogas zur Verbrennung) unterschieden werden. Während im Kraftstoffbereich alle Biomethananlagen eine Zertifizierung durchlaufen müssen, die Kraftstoff in Verkehr bringen und auf die Treibhausgasquote anrechnen lassen wollen, betrifft dies im Strombereich nur Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von über 2 MW (ca. 800 kWel). Dies gilt auch für Anlagen im EEG. Ab dem 01.01.2022 besteht der Vergütungsanspruch im EEG für diese nur noch mit Nachhaltigkeitsnachweis, es wird jedoch eine Übergangsfrist bis zum 01. Juli 2022 gewährt. Die Frist gilt aber nur dann, wenn der Nachweisverpflichtete mangels anerkannter Zertifizierungssysteme, zugelassener Auditoren und Zertifizierungsstellen daran gehindert war entsprechende Nachweise vorzulegen.
Was müssen Anlagenbetreiber zukünftig beachten?
Die Nachhaltigkeitsverordnung stellt Anforderungen an die gesamte Biomasse Lieferkette. Dabei sind Vorgaben zur Herkunft einzuhalten, eine Massenbilanzierung zu erstellen und eine Treibhausgasminderung gegenüber konventionellen Energieträgern nachzuweisen. Die zu erzielende Mindesteinsparung hängt dabei vom Inbetriebnahmedatum der Anlage und dem Verwendungszweck der Biomasse ab. Hier ist zwischen Strom und Wärme sowie Kraftstoff zu unterscheiden. Sind die Anforderungen erfüllt, kann über eine Zertifizierungsstelle die Umsetzung des zugehörigen Zertifizierungssystems geprüft und der Nachhaltigkeitsnachweis ausgestellt werden. Für Biokraftstoffproduzenten (Biomethananlagen) ist das REDcert-System maßgeblich, während für die Strom und Wärmeproduzenten (Biogasanlagen) das SURE-System relevant ist.
Massenbilanzierung
Die Systeme REDcert und SURE verlangen die Rückverfolgbarkeit der eingesetzten nachhaltigen Biomasse sicherzustellen. Hierzu wird ein Massenbilanzierungssystem als zentrales Element des Nachhaltigkeitssystems vorausgesetzt. Es geht darum Nachhaltigkeitseigenschaften von Biomasse mit physischen Lieferungen zu verknüpfen. Gerne klären wir Sie über die Anforderungen an die Massenbilanzierung auf und unterstützen Sie bei der Umsetzung.
Treibhausgasbilanzierung
Eine der größten Herausforderungen im Rahmen der REDcert oder SURE Zertifizierung ist die Berechnung der THG-Einsparung. Die Treibhausgasbilanzierung ist vor allem aufgrund fehlender Standardwerte für die meisten Substrate komplex. Bestandsanlagen, die eine Zertifizierung nach SURE durchlaufen sind hiervon zunächst befreit. Alle anderen beraten wir bei der Erstellung einer THG-Bilanz und zeigen Einsparpotenziale auf.
Managementsystem
Um Abläufe und Verantwortlichkeiten klar zu definieren bietet es sich an Verfahrensanweisungen und Prozessbeschreibungen, etwa für die Beschaffung oder Kontrolle des Warenein- und ausgangs sowie die Erstellung einer Massenbilanz zu entwickeln. Außerdem sollte das Personal hinsichtlich der neuen Anforderungen geschult und notwendige Anpassungsprozesse angestoßen werden. Hierzu gehören die Ansprache von Lieferanten oder die Eingabe von Daten zur Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen im Nabisy der BLE. Bei all diesen Fragen beraten wir Sie gerne.
Vorbereitende Konformitätsbewertung
Um am Tag der Zertifizierung optimal vorbereitet zu sein, unterziehen wir Ihre Dokumentation bereits vorab einem Plausibilitätscheck und überprüfen unter anderem, ob Substrateinsatz und Energieerzeugung in einem realistischen Verhältnis stehen. In einer vorbereitenden Konformitätsbewertung stellen wir anhand von Vorgaben des Systemgebers sicher, dass alle Anforderungen erfüllt sind und Sie beruhigt in das Zertifizierungsaudit gehen können. Auf Wunsch begleiten wir Sie am Tag der Zertifizierung auch vor Ort.
Was ist das REDcert- und das SURE-Zertifizierungssystem?
REDcert und SURE sind Zertifizierungssysteme, die sicherstellen, dass Biomasse nachhaltig produziert und verwendet wird. Sie erfüllen die Anforderungen der RED II, um die Nachhaltigkeit der gesamten Lieferkette von Biogasanlagen zu garantieren. Während REDcert vor allem für Biokraftstoffproduzenten (Biomethan) relevant ist, wird das SURE-System hauptsächlich für Biogasanlagen eingesetzt, die Strom und Wärme erzeugen.
Welche Anforderungen müssen Biogasanlagen für eine Zertifizierung erfüllen?
Biogasanlagen müssen unter anderem die Herkunft ihrer Biomasse nachweisen, eine Massenbilanzierung durchführen und eine Treibhausgasminderung gegenüber konventionellen Energieträgern belegen. Für den Zertifizierungsprozess sind klar definierte Nachweise und Berechnungen erforderlich, die sicherstellen, dass die gesetzlichen Nachhaltigkeitsvorgaben erfüllt werden.
Wie läuft die Vorbereitung auf eine Zertifizierung ab?
Die Vorbereitung umfasst eine genaue Überprüfung der Dokumentation, eine Massen- und Treibhausgasbilanzierung sowie die Implementierung eines Managementsystems. Unsere Experten bieten eine vorbereitende Konformitätsbewertung an, bei der die Einhaltung aller Anforderungen vorab sichergestellt wird, damit Sie optimal auf den Zertifizierungstag vorbereitet sind.
