ISO50001
Energieaudit – Der erste Schritt zu mehr Energieeffizienz
Mit dem Energieaudit nach DIN EN 16247-1 erfüllen Unternehmen ihre Nachweispflicht.
Werden Sie nach den Vorgaben der EU als Nicht-KMU eingestuft, sind Sie verpflichtet ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen. Damit Sie von Fristen und Rahmenbedingungen nicht überrollt werden, übernehmen wir für Sie die Durchführung oder geben Ihnen explizite Handlungsempfehlungen. Eine ausreichende Qualifikation mit praktischem Know-how und die Unabhängigkeit unserer Auditoren sind Voraussetzungen hierfür. Unsere Berater sind BAFA geprüft und gelistete Energieauditoren. Sie finden uns auf der Energieauditoren-Liste des BAFA.
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Energieaudit – Der erste Schritt zu mehr Energieeffizienz
Mit dem Energieaudit nach DIN EN 16247-1 erfüllen Unternehmen ihre Nachweispflicht.
Werden Sie nach den Vorgaben der EU als Nicht-KMU eingestuft, sind Sie verpflichtet ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen. Damit Sie von Fristen und Rahmenbedingungen nicht überrollt werden, übernehmen wir für Sie die Durchführung oder geben Ihnen explizite Handlungsempfehlungen. Eine ausreichende Qualifikation mit praktischem Know-how und die Unabhängigkeit unserer Auditoren sind Voraussetzungen hierfür. Unsere Berater sind BAFA geprüft und gelistete Energieauditoren. Sie finden uns auf der Energieauditoren-Liste des BAFA.
Risikobewertung und HACCP-Konzept für maximale Sicherheit
Mit der Einführung eines HACCP-Konzepts bietet die AUDIT GmbH Ihnen eine umfassende Risikobewertung und präventive Maßnahmen, um mögliche Gefahrenquellen frühzeitig zu erkennen und gezielt zu kontrollieren. Unsere Experten unterstützen Sie in allen Schritten der HACCP-Implementierung – von der Gefahrenanalyse bis zur Verifizierung. So stellen Sie die Lebensmittelsicherheit sicher, erfüllen rechtliche Anforderungen und schaffen Vertrauen bei Ihren Kunden und Partnern.
Was ist ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1?
Ein Energieaudit ist eine systematische Analyse der Energieeinsätze und Energieflüsse in Ihrem Unternehmen. Im Rahmen des Audits werden energetische Schwachstellen aufgedeckt und konkrete Optimierungspotentiale aufgezeigt. Ziel ist es, die Energiekosten zu reduzieren und die Effizienz im Unternehmen zu steigern. Seit 2015 ist ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 für alle Organisationen, die nicht zu kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) zählen verpflichtend und muss in einem vierjährigen Rhythmus wiederholt werden. Darüber hinaus können stromintensive Unternehmen den Auditbericht als Nachweis im Rahmen der besonderen Ausgleichsregelung nutzen und einen Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage stellen.
Vorteile
Nachhaltige Senkung Ihrer Energiekosten
Wirkungsvoller Beitrag zum Klimaschutz
Grundstein für die Einführung eines Energiemanagementsystems
Entdecken Sie Ihr Potenzial zur Energieeinsparung – Wir beraten Sie individuell!
Checkliste
Entscheidend ist die Einstufung nach der KMU Definition der EU
Unternehmen die bereits ein Managementsystem nach ISO 50001 oder EMAS eingeführt haben sind nicht betroffen
Die Durchführung eines Energieaudit nach DIN EN 16247-1 ist seit 2015 für nicht-KMU verpflichtend